Ihre Bildrechte am Bewerbungsfoto und „Erweiterte Nutzungsrechte“
Kurz gesagt: Wenn Sie bei uns „Bewerbungsfotos“ anfertigen lassen, dann dürfen diese zum Zwecke der Bewerbung in schriftlicher Form und auch bei Ihrer Online-Bewerbung benutzt werden. Der Fotograf als Urheber der Aufnahme überträgt Ihnen für diese Art der Nutzung an dem ausgewählten Bewerbungsfoto die Rechte.
Gefällt Ihnen das Foto so gut, dass Sie es in den sozialen Netzwerken, auf Ihrer Homepage oder in ähnlicher Form publizieren möchten, dann wird das Bildmaterial einer anderen Nutzung zugeordnet und juristisch gesehen, öffentlich zugänglich gemacht!
Gerne können sie für diesen Zweck das Nutzungsrecht durch den Fotografen, der das Urheberrecht an seinen Werken hat, erweitern lassen – zusätzlich erwerben.
Besprechen Sie den Verwendungszweck Ihres Fotos am besten im Vorfeld mit dem Fotografen direkt. Sie können jegliche Rechte an Ihrem Bewerbungsfoto durch die „erweiterten Nutzungsrechte“ zusätzlich erwerben.
Alternativ können sie gleich ein perfektes „Businessfoto“ inklusive aller notwendigen Nutzungsrechte anfertigen lassen.
In bestimmten Fällen muss der Fotograf als Urheber der Aufnahme in der Bildunterschrift genannt werden.
Gesetz über Urheberrecht und verwandte Schutzrechte (Urheberrechtsgesetz – UrhG)
§ 31 UrhG – Einräumung von Nutzungsrechten
- Das ausschließliche Nutzungsrecht berechtigt den Inhaber, das Werk unter Ausschluss aller anderen Personen auf die ihm erlaubte Art zu nutzen und Nutzungsrechte einzuräumen. Es kann bestimmt werden, dass die Nutzung durch den Urheber vorbehalten bleibt.
Hier der Link zur Information über die Nutzungsrechte:
https://www.belichtungswert.de/pdfs/nutzungsrechte.pdf
Dr. Helga Wäß im Auftrag Fotostudio Belichtungswert